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Kaskoschutz

Teilkasko-Versicherung


Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch

- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Haarwild
- Glasbruch
- unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag entstanden sind.

Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10%, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.

Die Teilkasko-Versicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife.

Vollkasko

In einer Vollkasko-Versicherung ist immer auch eine Teilkasko-Versicherung eingeschlossen. Zuzüglich sind neben Blechschäden nach einem eigenverschuldeten Unfall auch Schäden versichert, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.

Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und je besser die Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie.

Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden. Es ist zu prüfen, ob eine Vollkasko-Versicherung aufgrund des Alters des Fahrzeuges lohnenswert oder eine Umstellung auf Teilkasko angebracht ist.



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