KFZ-Versicherung Autoversicherung - Vergleichen lohnt fast immer bei der KFZ-Versicherung oder Autoversicherung
KFZ Versicherung
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Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung oder autoversicherung wechseln?
In folgenden Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:
1. Beim Kauf eines Fahrzeuges - ob neu oder gebraucht - können Sie sich immer die günstigste Versicherung am Markt aussuchen.
2. Ihre KFZ-Versicherung oder autoversicherung erhöht die Beiträge, die nicht aus einer Höherstufung der SF-Klasse nach einem Schadensfall resultiert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können die Versicherung wechseln.
3. Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden.
Wann und wem muss der Schaden gemeldet werden?
Sie sollten den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung oder autoversicherung melden.
Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, sollten Sie auch Ihre Krankenversicherung verständigen.
Wurde ein Beifahrer verletzt, so ist die Insassenunfall-Versicherung in Kenntnis zu setzen. Bei einem Wildschaden
muss neben der Polizei auch das nächste Forstamt informiert werden. Handelt es sich um Diebstahl sollte auch die
Polizei verständigt werden.
Was passiert, nachdem Sie Ihrer KFZ-Versicherung oder Autoversicherung den Schaden gemeldet habe?
Die KFZ-Versicherung oder Autoversicherung überprüft den Sachverhalt und kommt für den entstandenen Schaden auf.
Jede Schadenszahlung führt allerdings zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, was eine höhere
Versicherungsprämie im nächsten Versicherungsjahr zur Folge haben kann. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer
KFZ-Versicherung oder Autoversicherung ausrechnen, ob es nicht preiswerter ist, den Schaden selbst zu zahlen.
Innerhalb der nächsten 6 Monate nach Schadensauszahlung können Sie die Summe zurückerstatten. Einige Versicherer
bieten den "Schaden-Rückkauf" auch in der Vollkasko an.
Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte bei KFZ-Versicherung oder Autoversicherung
Bei den meisten KFZ-Versicherungsgesellschaften oder Autoversicherungsgesellschaften lassen sich Schadenfreiheitsrabatte zwischen Personen übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- In häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
Was ist der Unterschied zwischen der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung?
1. Haftpflicht-Versicherung
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen,
um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.
Die KFZ-Versicherung oder Autoversicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur
vereinbarten Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für Neuverträge (seit dem 01.01.2002) gelten gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden Merkmale des Fahrzeuges und die Situation des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt.
Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse.
Was ist beim KFZ-Versicherungswechsel oder Autoversicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen oder autoversicherung ist der 01.01. eines Jahres.
Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr KFZ-Versicherer oder Autoversicherer
die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des KFZ-Versicherers oder Autoversicherers benötigt das Straßenverkehrsamt
eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der KFZ-Versicherungsgesellschaft oder Autoversicherungsgesellschaft
direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.